Ihre Fragen beantwortet:
Unsere FAQs.
Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur Nutzung unserer Dienste, zum Prozess der Lizenzierung und zu den Bestimmungen, die bei der öffentlichen Vorführung von Filmen zu beachten sind.
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne über das unterstehende Kontaktformular.
Wenn Filme außerhalb des privaten Bereiches vorgeführt werden, ist immer die Genehmigung des Rechteinhabers notwendig. Eine Vorführung ist immer dann öffentlich, also nicht mehr privat, wenn die anwesenden Personen in keiner engen persönlichen Verbundenheit stehen. In Räumlichkeiten, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, ist dies praktisch immer der Fall.
Für die öffentliche Filmwiedergabe außerhalb von kommerziellen Kinos und Lichtspieltheatern können wir Ihnen für die Werke von zahlreichen Filmproduzenten, Filmverleihern und auch zahlreichen Fernsehproduzenten Einwilligungen erteilen. Schnell, unkompliziert, günstig und auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten.
Nach dem Urheberrecht gilt ein Personenkreis nur dann als nicht öffentlich, wenn eine enge persönliche Verbundenheit unter allen Teilnehmern besteht. Dies ist praktisch nur im Privatbereich wie im Familien- und engsten Freundeskreis der Fall.
Ein gemeinsames Interesse (z.B. im Verein) dagegen ist kein alleiniges Kriterium einer persönlichen Verbundenheit und gilt daher in aller Regel als öffentlich.
Egal ob gekauft oder ausgeliehen, DVDs, Blu-ray und andere Filme dürfen nur privat gezeigt werden. Dieser Hinweis befindet sich auch meist am Anfang der Filme sowie auf der Verpackung. Er ist Vertragsinhalt.
Wird der Film also von einem Gast mitgebracht, benötigt der Betreiber der Einrichtung eine Lizenz für die öffentliche Filmvorführung, unabhängig davon, wem die DVD gehört.
Für Filmvorführungen gegen Eintrittsgeld und mit Werbung können Sie eine entsprechende Einzellizenz bei uns beantragen. Das einmalige Vorführungsrecht für diesen Filmtitel erhalten Sie dann entweder direkt von uns bzw. wir teilen Ihnen im Zweifel den entsprechenden Rechteinhaber mit, sofern wir Ihnen nicht weiterhelfen können.
Nein. Eine Lizenz ist grundsätzlich einzuholen, und zwar ungeachtet dessen, ob es sich um eine kommerzielle oder eine gemeinnützige Veranstaltung oder Einrichtung handelt.